AUSBILDUNG ZUM KRANFÜHRER
Mit Bestehen einer Kranführerausbildung weist der Kranführer seine Fähigkeiten und Kenntnisse durch einen Befähigungsnachweis nach. Diese gesetzlich geforderten Qualifikationen können Sie bei uns erwerben.
Die Unfallverhütungsvorschrift, Krane DGUV 52, unterscheidet Krane hinsichtlich Ihrer Ausführungsweise wie folgt:
Brückenkrane
Portalkrane
Säulenschwenkkrane
Die Schulungen werden, den zu bedienenden Kranen, entsprechend durchgeführt.
Inhalte der Ausbildung und Prüfung:
Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
Sicheres Anschlagen von Lasten
Lasttransport
Kranbelastung
Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
Nach bestandener Prüfung sind Sie zum Führen von Kranen berechtigt.