AUSBILDUNG VON GABELSTAPLERFAHRER UND BEDIENERN VON HEBEBÜHNEN
Um einen Gabelstapler zu betrieblichen Zwecken zu bewegen, müssen Sie, laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68, im Besitz des Gabelstapler-Führerscheins sein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie Ihre Eignung durch das Bestehen einer Prüfung nachweisen. Bei uns können Sie den Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstapler erhalten.
Inhalte der Ausbildung und Prüfung:
Forderungen aus Normen und Vorschriften
Aufgaben und Verantwortung des Gabelstaplerfahrers
Sicherheitsanforderungen der verschiedenen Antriebsarten
Sicherer Einsatz von Gabelstaplern
Praktische Ausbildung
Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, Gabelstapler betrieblich zu führen.